Gemeinde Schenkendöbern

   das ist die Zukunft

Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

  • Weg von Pinnow nach Göhlen Straßen-Nr. 541

          - Netzknoten (NK) 4053/1808 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Groß Drewitz – Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,464 km

          - NK 3953/1832 bis NK 3953/1833 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,031 km

  • Weg von Pinnow nach Henzendorf Straßen-Nr. 542

         - NK 4053/1813 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Groß Drewitz/ Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,478 km

         - NK 3953/1835 bis NK 3953/1936 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,120 km

  • Weg von Groß Drewitz nach Reicherskreuz Straßen-Nr. 551

         - NK 3953/1700 )Straße von Groß Drewitz) bis NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 1,746 km

         - NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) bis NK 3953/1832 mit einer Länge von 0,983 km

         - NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Pinnow – Göhlen) bis NK 3953/1835 mit einer Länge von 0,747 km

         - NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Pinnow – Henzendorf) bis NK 3953/1838 mit einer Länge von 1,367 km

         - NK 3952/1890 bis NK 3952/1891 (Ende Straße am Pinnower Weg) mit einer Länge von 0,520 km

als sonstige öffentliche Straßen eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern hat die Einziehung mit Beschluss Nr. 40/23 am 26.09.2023 beschlossen.

Die Wege verlieren die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße.

Diese Verfügung ist mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schenkendöbern, Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern einzulegen.

 

Schenkendöbern, den 18.01.2024

Ralph Homeister

Bürgermeister


 

Aktuelles

Kinder und Jugendbeirat

Mit Beschluss der Gemeindevertretung am 28.02.2023 wurden 9 Kinder und Jugendliche in den Kinder- und Jugendbeirat (KJB) der Gemeinde Schenkendöbern berufen.

Der Kinder- und Jugendbeirat wird die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse in allen Fragen, die die junge Generation unserer Gemeinde betreffen, beraten. Er wird sich aktiv an der zukünftigen Entwicklung beteiligen und als Vertreter aller Kinder und Jugendlichen deren Interessen vertreten.

Weiterlesen: Kinder und Jugendbeirat

Widmungsverfügung Einziehung Straße

Verfügung zur Einziehung von Straßen in der

Gemeinde Schenkendöbern

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Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

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Bauleitplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkendöbern nach § 3 Abs. 2 BauGB

Weiterlesen: Bauleitplanung

Gemeindeleben

 Gemeindeinformationen  Bildung & Soziales  Kultur & Freizeit
     

Einziehungsverfügung

Verfügung zur Einziehung von Straßen in der

Gemeinde Schenkendöbern

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