Verfügung zur Einziehung von Straßen in der
Gemeinde Schenkendöbern
Einziehung
Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkendöbern nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfügung zur Einziehung von Straßen in der
Gemeinde Schenkendöbern