Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert!
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe akzeptiert.
Gedruckte biometrische Passbilder dürfen nur noch bis 30. April 2025 verwendet werden.
Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder als ergänzende Serviceleistung direkt im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,- € pro Dokument erstellt werden. Für Kinder unter 1 Jahr wird weiterhin der Besuch direkt beim Fotografen empfohlen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir darum, Dokumente frühzeitig zu beantragen und dazu einen Termin zu vereinbaren.
Lichtbild durch lizensierte Fotografen oder Dienstleister:
Digitale Lichtbilder können alternativ auch bei einem zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister angefertigt und für die Weiterverarbeitung sicher verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden.
Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/#uig-store-map__map
Nähere Informationen unter:
Verfügung zur Einziehung von Straßen in der
Gemeinde Schenkendöbern
Einziehung
Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkendöbern nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfügung zur Einziehung von Straßen in der
Gemeinde Schenkendöbern