Gemeinde Schenkendöbern

   das ist die Zukunft

Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

  • Weg von Pinnow nach Göhlen Straßen-Nr. 541

          - Netzknoten (NK) 4053/1808 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Groß Drewitz – Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,464 km

          - NK 3953/1832 bis NK 3953/1833 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,031 km

  • Weg von Pinnow nach Henzendorf Straßen-Nr. 542

         - NK 4053/1813 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Groß Drewitz/ Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,478 km

         - NK 3953/1835 bis NK 3953/1936 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,120 km

  • Weg von Groß Drewitz nach Reicherskreuz Straßen-Nr. 551

         - NK 3953/1700 )Straße von Groß Drewitz) bis NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 1,746 km

         - NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) bis NK 3953/1832 mit einer Länge von 0,983 km

         - NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Pinnow – Göhlen) bis NK 3953/1835 mit einer Länge von 0,747 km

         - NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Pinnow – Henzendorf) bis NK 3953/1838 mit einer Länge von 1,367 km

         - NK 3952/1890 bis NK 3952/1891 (Ende Straße am Pinnower Weg) mit einer Länge von 0,520 km

als sonstige öffentliche Straßen eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern hat die Einziehung mit Beschluss Nr. 40/23 am 26.09.2023 beschlossen.

Die Wege verlieren die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße.

Diese Verfügung ist mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schenkendöbern, Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern einzulegen.

 

Schenkendöbern, den 18.01.2024

Ralph Homeister

Bürgermeister


 

Aktuelles

Juni 2025 für Kinder und Jugendliche der Gemeinde Schenkendöbern

Gemeinde Schenkendöbern

Jugendkoordinatorin

Dipl.- Soz. päd. Anni Handke

Haus der Generationen Grano

Schulweg 3

03172 Schenkendöbern

Tel.: 01512-9173520

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Sachbericht: Programm „Pflege vor Ort“ 2023 und 2024 – 52-PVO-135/23

Bereits seit 2021 werden in der Gemeinde Schenkendöbern im Rahmen der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ Maßnahmen und Unterstützung verschiedener Art für ältere und pflegebedürftige Menschen umgesetzt. Durch die erneute Bewilligung von Fördermittel für die Jahre 2023 und 2024 konnten die begonnenen Maßnahmen fortgesetzt und auf die in den vergangenen Jahren ins Leben gerufenen Aktivitäten aufgebaut werden. Im Mittelpunkt steht auch weiterhin die Unterstützung der Pflege in den vertrauten eigenen vier Wänden durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Gerade im ländlichen Raum sind die Kontaktmöglichkeiten eingeschränkter als in der Stadt.

Weiterlesen: Sachbericht: Programm „Pflege vor Ort“ 2023 und 2024 – 52-PVO-135/23

Das Sachgebiet Wohngeld des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa berät und unterstützt Sie vor Ort:

Das Sachgebiet Wohngeld des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bietet eine monatliche Außensprechstunde an.

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Willkommen

Sachbericht: Programm "Pflege vor Ort" 2023

Bereits seit 2021 werden in der Gemeinde Schenkendöbern im Rahmen der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ Maßnahmen und Unterstützung verschiedener Art für ältere und pflegebedürftige Menschen umgesetzt. Durch die erneute Bewilligung von Fördermittel für das Jahr 2023 konnte die begonnenen Maßnahmen fortgesetzt und auf die in den vergangenen Jahren ins Leben gerufenen Aktivitäten aufgebaut werden. Im Mittelpunkt steht auch weiterhin die Unterstützung der Pflege in den vertrauten eigenen vier Wänden durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Gerade im ländlichen Raum sind die Kontaktmöglichkeiten eingeschränkter ist als in der Stadt.

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Kinder und Jugendbeirat

Mit Beschluss der Gemeindevertretung am 28.02.2023 wurden 9 Kinder und Jugendliche in den Kinder- und Jugendbeirat (KJB) der Gemeinde Schenkendöbern berufen.

Der Kinder- und Jugendbeirat wird die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse in allen Fragen, die die junge Generation unserer Gemeinde betreffen, beraten. Er wird sich aktiv an der zukünftigen Entwicklung beteiligen und als Vertreter aller Kinder und Jugendlichen deren Interessen vertreten.

Jugendbeirat

Schaut einfach ab und zu mal herein.

Eure Fragen, Hinweise und Meinungen könnt ihr an Frau Pohlmann richten, die die Arbeit des KJB als Mitarbeiterin in der Verwaltung unterstützt:

Tel.:       03561 556234

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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